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Du~lebstSatzung§1Der Verein führt den Namen „Du-lebst“ und hat seinen Sitz in 26954 Nordenham. Er ist im Vereinsregister eingetragen. Nach der Eintragung wird der Zusatz „e.V.“ geführt. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. §2 VereinszweckDer Zweck des Vereins ist die finanzielle Unterstützung des Internetprojektes www.du-lebst.com. ; welches ein Selbsthilfe- und Austauschforum, sowie eine Homepage für Männer und Frauen zum Thema „ Missbrauch/ Misshandlungen unterschiedlichen Inhaltes und Ausmaßes beinhaltet. Ebenso richtet sich das Angebot nicht nur an Betroffene, sondern auch ergänzend an Partner, Freunde und Angehörige. Der Verein verpflichtet sich das Projekt so lange finanziell zu tragen, wie dessen Sinn und Zweck erfüllt wird. Rechtsperson für Homepage und Forum bleibt weiterhin die Betreiberin Julia Weise-Holtgräwe. Weiterhin möchte der Verein thematisch ähnliche gemeinnützige Projekte durch unsere Spenden -und Mitgliedsgelder einmal jährlich unterstützen. Ein weiteres Ziel des Vereins ist eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Missbrauch. Nach wie vor mangelt es an Aufklärung und Wahrnehmung. Angestrebt sind z.B. Flyer mit Klinikadressen für Betroffene und z.B. Adresssammlungen mit Ärzten die sich mit der Thematik befassen und auskennen. §3 SelbstlosigkeitDer Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnittes „steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung“. Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel und etwaige Gewinne des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. §4 MitgliedschaftMitglied kann jede volljährige, natürliche oder juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts werden, die den Zweck und die Ziele des Vereins bejaht. Der Beitritt wird durch eine schriftliche Erklärung beim Vorstand beantragt. Über den Antrag auf Aufnahme eines neuen Mitglieds entscheidet der Vorstand. Diese Entscheidung muss einheitlich getroffen werden. In diesem Fall müssen alle drei Vorstandsmitglieder zustimmen. Wird der Vorstand gegebenenfalls um bis zu 5 Personen erweitert, müssen alle 5 einheitlich zustimmen. Dem schriftlichen Antrag kann der Vorstand innerhalb eines Monats unter Angabe von Gründen widersprechen. Die Mitgliedschaft endet §5 Organe des Vereins§6 Vertretungsberechtigter Vorstand gem. §26 BGBDer Vorstand besteht mindestens aus 3 Personen: dem 1. Vorsitzenden, 2. Vorsitzenden und 3. Vorsitzenden. Der erste Vorstand und sein Vertreter sowie das 3. Vorstandsmitglied sind einzeln berechtigt den Verein gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten. Die einzelnvertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder sind an die Mehrheitsbeschlüsse des Vorstands gebunden. Der Vorstand wird für mindestens zwei Jahre gewählt, eine Wiederwahl ist zulässig. Die Wahl erfolgt durch die Mitgliederversammlung und muss durch eine 2/3 Mehrheit beschlossen werden. Die jeweils amtierenden Vorstandsmitglieder bleiben bis zur Wahl und Aufnahme der Amtstätigkeit eines neuen Vorstandes im Amt. Der Vorstand ist für alle Vereinsangelegenheiten zuständig, die nicht durch die Satzung ausdrücklich der Mitgliederversammlung zugewiesen sind. Er fasst Beschlüsse mit einfacher Mehrheit, hier rüber werden schriftliche Protokolle angefertigt. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Vorstandsmitglieder anwesend sind, hier von mindestens eines der vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des ersten Vorsitzenden. § 7 Die MitgliederversammlungDie Mitgliederversammlung findet bei Bedarf, jedoch mindestens einmal im Jahr statt. Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt schriftlich (dies kann auch per Mail geschehen) mindestens 14 Tage vor dem Termin unter Angabe der Tagesordnungspunkte. Aufgaben der Mitgliederversammlung:Ergänzung zum Haushaltsplan: § 8 RevisionDie Mitgliederversammlung wählt eine/n Revisor/in, die/der dem Vorstand nicht angehören dürfen. Die Aufgaben sind die Rechnungsprüfung und die Überprüfung der Einhaltung der Satzungsvorgaben und Vereinsbeschlüsse. § 9 Auflösung/Wegfall des steuerbegünstigten ZwecksBei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen den/die/das Bundesgeschäftsstelle Weißer Ring e.V. Weber Straße 16 55130 Mainz Tel. 06131-8303-0 Mail: info@weißer-ring.de Web: www.weißer-ring.de |
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